Neue Firmware-Updates für Kameras von Leica und Sony

Leica M Modelle und die Sony Alpha 7R II bzw. Alpha 7S II erhalten neue Firmware-Versionen

Leica und Sony haben für ihre Kameras neue Firmware-Updates zur Verfügung gestellt. In diesem News-Artikel haben wir alle Neuigkeiten dazu zusammengefasst. Leica bietet für vier seiner M-Kameras (M/M-P Typ 240, M Typ 262 sowie M Monochrom Typ 246) neue Firmware Versionen an. Bei allen Modellen sorgen die Updates für Verbesserungen und Fehlerbehebungen.

Neu ist die Möglichkeit, bis zu 512GB große Speicherkarten einsetzen zu können, außerdem wurde die Default-Einstellung bei Fotos von JPG auf DNG+JPEG geändert. Die Gültigkeitsdauer der letzten GPS-Position wurde als weitere Neuerung auf 2,5 Stunden verlängert, und beim Verwenden von SD-Karten, die zum Speichern von Videos zu langsam sind, erscheint eine Fehlermeldung im Sucher. Weitere Optimierungen sollen die temporäre Deaktivierung der Bedienelemente bei der Aufnahme von Serienbildern verhindern. Die Darstellung von DNG-Bildern der M Monochrom (Typ 246) ist nach dem Update darüber hinaus in allen Zoomstufen bei der M/M-P (Typ 240 und 262) möglich. Bei den Fehlerkorrekturen sind die Optimierung der Histogrammdarstellung bei hohen ISO-Werten sowie eine verbesserte Menüdarstellung bei der Blitzbelichtungskorrektur zu nennen. Des Weiteren wurden Fehler behoben, die zum Einfrieren der Kameras geführt haben.

Die Firmware-Updates für die Leica M (Typ 240), Leica M-P (Typ 240), Leica M (Typ 262) sowie Leica M Monochrom (Typ 246) können im Support-Bereich von Leica heruntergeladen werden.

Bei der Alpha 7R II und 7S II wird die Videoaufnahme im XAVC-S-Format auf SDHC-Karten ermöglicht:

Bei Sony erhalten die beiden spiegellosen Systemkameras mit Vollformatsensor Sony Alpha 7R II (Testbericht) sowie Sony Alpha 7S II (Testbericht) Firmware-Updates. Beide Kameramodelle werden um die Möglichkeit der Videoaufzeichnung im XAVC-S-Format auf SDHC-Speicherkarten erweitert. Dies war bislang nur mit SDXC-Modellen möglich, weshalb eine Speicherkarte mit einer höheren Kapazität als 32GB erworben werden musste. Nach dem Aufspielen der neuen Firmware-Versionen ist dies nicht mehr notwendig. Für die Aufnahme im XAVC-S-Format wird allerdings weiterhin eine Speicherkarte mit mindestens Class10-Unterstützung benötigt. Wer Videos mit Bitraten von 100MBit/s aufzeichnen möchte, muss des Weiteren ein UHS U3 Modell einsetzen. Die Dateien besitzen bei der Aufnahme eine maximale Größe von 4GB (automatische Teilung), mit der PlayMemories Home-Software lassen sich diese allerdings zusammenführen.

Firmware 3.20 für die Sony Alpha 7R II
Firmware 3.20 für sie Sony Alpha 7S II

Wichtig: Bitte achten Sie bei jedem Firmware-Update darauf, dass der Akku für den Update-Vorgang vollständig geladen ist, oder verwenden Sie dafür das Netzteil. Gehen Sie beim Firmware-Update unbedingt genau nach der jeweiligen Anleitung des Herstellers für das Firmware-Update vor. Sollte ein Fehler während des Einspielens der neuen Firmware auftreten und die Digitalkamera dann nicht mehr funktionstüchtig sein, übernimmt der Hersteller (auch wenn Sie alle Regeln befolgt haben) evtl. keine Verantwortung und leistet in der Regel auch keinen (kostenlosen) Ersatz bzw. Reparatur. Allgemein gilt dies für Firmware-Updates herstellerübergreifend, auch wenn diese zur öffentlichen Verfügung stehen. Wer ein Firmware-Update nicht selbst durchführen will, kann den Update-Service von einem Händler oder einer autorisierten Servicestelle des jeweiligen Herstellers durchführen lassen.

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